Was benötigen Sie für eine Teilnahme beim Rehasport?
⇒ Eine Rehasportverordnung (das sog. „Muster 56“)
Wo bekommen Sie eine solche Verordnung?
⇒ Bei Ihrem Haus- oder Facharzt
Was benötigen Sie noch?
⇒ Die Genehmigung der Krankenkasse für die Teilnahme am Rehasport auf diesem Formular. Unsere IK-Nr. lautet 440869761
Was kostet Sie der Rehasport?
⇒ NICHTS, wenn Sie eine Rehasportverordnung haben. Die Kosten übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Gerne können Sie jedoch freiwilliges Vereinsmitglied für 10,- €/Monat werden (siehe unten).
Muss ich trotz Verordnung Vereinsmitglied werden?
⇒ Nein, wir müssen Ihre Daten nur registrieren, um Sie beim Badischen Sportbund und dem Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband als Rehasportteilnehmer*in melden zu können.
Kann ich trotz Verordnung Vereinsmitglied werden?
⇒ Gerne können Sie freiwilliges TSG-Mitglied für 10,- €/Monat werden. Sie erhalten dann zusätzlich die TSG-Mitgliederzeitung "Rundschau", können den Bouleplatz, die 400m-Rundbahn und die Calisthenics-Anlage nutzen.
Was machen die Menschen, die keine Rehasport-Verordnung vom Arzt erhalten oder eine solche von ihrer Krankenkasse nicht genehmigt bekommen haben?
⇒ Sie können Vereinsmitglied werden und damit als Selbstzahler*in an den Rehasportgruppen teilnehmen. Siehe Mitgliedsbeiträge.
Was machen Privatpatienten?
⇒ Sie werden Vereinsmitglied und zahlen den Rehasport als Selbstzahler*in. Wir stellen Ihnen den Rehasport auf Wunsch in Rechnung, diese kann dann bei der privaten KV eingereicht werden. Bei entsprechender Begründung durch den Arzt werden die Kosten i.d.R. von der privaten KV übernommen.
Ist ein Probe-/Schnuppertraining möglich?
⇒ Sehr gerne können Sie ZWEI kostenlose und unverbindliche Probe-/Schnupperstunden absolvieren, bevor Sie sich endgültig für eine längerfristige Teilnahme bei uns entschließen.